Der Geeignetheitstest nach § 31 Abs. 4 WpHG
In der Zeit zwischen November 2008 und Januar 2009 wurde durch das Institut für Bank- und Kapitalmarktrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin eine empirische Erhebung zur Geeignetheitsprüfung nach § 31 Abs. 4 WpHG durchgeführt. Die Fragen wurden an Berater, Kunden, Emissionshäuser und Vermögensverwalter gestellt. Der Fragebogen wurde insgesamt 111 mal beantwortet, davon 50 Berater, 53 Kunden, 6 Emissionshäuser und 2 Vermögensverwalter.
Die genauen Antworten finden Sie nun im Folgenden:
Teil 1
Teil 2
Die Umfrage kann von Ihnen weiterhin eingesehen werden, jedoch werden keine Antworten mehr gespeichert und ausgewertet.
Ihr
Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski
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